Aktuelles
Anträge mit Überprüfung beim Gutachterausschuss 2025 / 2026
8. Oktober 2025: vollständiger Antrag bis 10.08.2025 (Datum Eingang bei der Region Hannover)
18. März 2026: vollständiger Antrag bis zum 15.12.2025 (Datum Eingang bei der Region Hannover)
Anträge und Unterlagen, die nach Ablauf der genannten Fristen eintreffen, können nur für die jeweils nächste Überprüfung berücksichtigt werden. Das Datum zur Aufgabe bei der Post ist nicht relevant für die fristgerechte Antragsstellung.
Sektorale Heilpraktikererlaubnis „Podologie“
Nach Änderung der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz kann seit dem 01.05.2025 auch eine Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Podologie erteilt werden. Eine entsprechende Erlaubnis kommt ausschließlich für Personen in Betracht, die im Besitz einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Podologe/ Podologin“ sind. Die konkreten Anforderungen sowie die Voraussetzungen für eine Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt (FAQ Entscheidungen nach Aktenlage).
Allgemein
Der Fachbereich Gesundheitsmanagement der Region Hannover erteilt für das Gebiet der Region Hannover (einschließlich der Landeshauptstadt Hannover) die Erlaubnisse nach dem Heilpraktikergesetz auf Antrag. Für Fragen rund um die Beantragung einer Heilpraktikererlaubnis in der Region Hannover, können Sie sich das Informationsblatt (FAQ) herunterladen oder uns gerne persönlich kontaktieren.
Ansprechpartner/innen
Frau Weigel
Telefon: +49 511 616-23277
E-Mail: [email protected]
Frau Hartmann
Telefon: +49 511 616-28005
E-Mail: [email protected]
Erlaubnisarten
Die Region Hannover erteilt derzeit folgende Erlaubnisse zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung berechtigen:
- Heilpraktiker*in
- Heilpraktiker*in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
- Heilpraktiker*in beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
- Heilpraktiker*in beschränkt auf das Gebiet der Logopädie
- Heilpraktiker*in beschränkt auf das Gebiet Podologie
Für die Erteilung einer beschränkten Erlaubnis besteht die Möglichkeit der Entscheidung nach Aktenlage ohne vorherige Kenntnisüberprüfung beim Gutachterausschuss. Dabei erfolgt eine Überprüfung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dem "Informationsblatt (FAQ) zur Antragstellung (nach Aktenlage)". Gerne können Sie uns auch persönlich kontaktieren.
Antragsformular
Die Informationsblätter sowie die Antragsformulare finden Sie unten im Downloadbereich.
Anträge inklusive aller erforderlichen Unterlagen können Sie gerne per Post an die folgende Adresse zu senden:
Region Hannover
Fachbereich Gesundheitsmanagement
Team Bürgerservice und Recht
Postfach 147
30001 Hannover
Ebenfalls ist eine Online-Antragstellung ist über das Serviceportal der Region Hannover möglich. Bitte beachten Sie dabei, dass beglaubigte Kopien der Unterlagen zusätzlich per Post eingereicht werden müssen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Prüfung erhalten Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie:
https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_amp_gesundheit/gesundheit_und_pflege/nichtarztliche_heilberufe/heilpraktiker/hinweise-zur-ueberpruefung-nach-dem-heilpraktikergesetz-287.html
Wichtiger Hinweis für Personen die weder Ihren Wohnsitz noch Ihren Arbeitsplatz in der Region Hannover haben:
Zuständig für die Bearbeitung der Heilpraktikerangelegenheiten ist in Niedersachsen die untere Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk die heilpraktische Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Sofern der Wohnsitz nicht in der Region Hannover liegt, kann ein Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis hier nur gestellt werden, wenn eine tatsächliche Niederlassungsabsicht im Regionsgebiet glaubhaft schriftlich erklärt wird.
Anzeige und Mitteilungspflicht für Heilpraktiker*innen nach § 7a NGöGD
Wer als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker seine Tätigkeit in der Region Hannover ausüben will, hat den Beginn der Tätigkeit unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mit der Anzeige ist die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vorzulegen oder eine beglaubigte Kopie einzureichen.
Auch die Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen von
- Familienname, Vorname, Geschlecht,
- Anschrift der Wohnung und des Tätigkeitsorts und
- der angewandten heilkundlichen Verfahren
sind der Region Hannover unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Wichtig: Da seit Einführung der Meldepflicht zum 01.01.2020 zusätzliche Angaben gefordert werden, gilt die Anzeigepflicht auch für diejenigen, die ihre Tätigkeit bereits zu einem früheren Zeitpunkt begonnen und beim Gesundheitsamt angezeigt haben.
Das PDF-Formular für die Anmeldung der Tätigkeit finden Sie unten auf der Seite. Das ausgefüllte Formular ist dann per Post an die folgende Adresse zu senden:
Region Hannover, Fachbereich Gesundheitsmanagement, Team Bürgerservice und Recht, Postfach 147, 30001 Hannover.
Für die Anzeige Ihrer Tätigkeit, Änderungsmitteilungen sowie die Mitteilung über die Beendigung Ihrer Tätigkeit stehen Ihnen auch Online-Formulare im Serviceportal der Region Hannover zur Verfügung.
Ein Verstoß gegen die Anzeige- und Mitteilungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 2.500 € geahndet werden kann.
Schmuckurkunde beantragen
Sollten Sie über eine Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung ausgestellt von der Landeshauptstadt Hannover, dem Landkreis Hannover oder der Region Hannover verfügen, können Sie per Post oder per E-Mail an [email protected] die Ausstellung einer Schmuckurkunde beantragen. Teilen Sie dabei bitte die ausstellende Behörde sowie das Datum Ihrer Erlaubnis mit.
Die Kosten für das Ausstellen einer Schmuckurkunde belaufen sich auf ca. 60,00 €.
Beschwerden und Meldungen über Heilpraktiker*innen
Bei Beschwerden oder anderweitigen Meldungen über Heilpraktiker*innen die in der Region Hannover tätig sind, können Sie sich an folgende Ansprechpartner*innen wenden:
Frau Petersen
Telefon: +49 511 616-26342
E-Mail: [email protected]
Herr Schäfer
Telefon: +49 511 616 46262
E-Mail: [email protected]
Es steht ebenfalls ein digitales Formular für das Einreichen einer Beschwerde über Heilpraktiker*innen und heilpraktizierende Personen zur Verfügung: Beschwerdeformular
Downloads
Hier finden Sie alle Informationsblätter und Formulare für Heilpraktikerangelegenheiten in der Region Hannover